Hausratversicherung zahlt, wenn Gartenmöbel gestohlen werden
Der Diebstahl von Gartenmöbeln und Dingen, die der Verschönerung des Gartens dienen, ist in der Hausratversicherung mitversichert. Ebenfalls zuständig ist die Hausratversicherung, wenn Diebe sich an Gartengeräten, wie zum Beispiel dem Rasenmäher, vergreifen.