Hausratversicherung zahlt, wenn Gartenmöbel gestohlen werden

Balkon und Garten sind für immer mehr Menschen zum zweiten Wohnzimmer geworden: Entsprechend teuer sind mittlerweile die Möbel in diesem Freiluftzimmer, stilvoll ergänzt durch Pflanzkübel, Laternen, Brunnen und Skulpturen. Gleichzeitig haben die Diebstähle in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Was passiert, wenn teure Gartenmöbel oder Accessoires verschwinden?

Immer öfter finden Diebe Gefallen an teuren Gartenmöbeln: Viele Hausratversicherungen schließen den Diebstahl von Gartenmöbeln oder Geräten mittlerweile mit ein. (Foto: HUK-Coburg)
Immer öfter finden Diebe Gefallen an teuren Gartenmöbeln: Viele Hausratversicherungen schließen den Diebstahl von Gartenmöbeln oder Geräten mittlerweile mit ein. (Foto: HUK-Coburg)

Der Diebstahl von Gartenmöbeln und Dingen, die der Verschönerung des Gartens dienen, ist laut der HUK-COBURG in der Hausratversicherung mitversichert. Ebenfalls zuständig ist die Hausratversicherung, wenn Diebe sich an Gartengeräten, wie zum Beispiel dem Rasenmäher, vergreifen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück, das zum Haus oder der Wohnung gehört, umzäunt ist. Doch die Mitversicherung von Gartenmöbeln und -geräten ist nicht einheitlich geregelt, wer Bescheid wissen will, sollte auf jeden Fall bei seinem eigenen Hausratversicherer nachfragen.

Nicht nur Diebstähle nehmen seit Jahren zu, auch das Wetter schlägt Kapriolen: Stürme und Hagel verursachen immer häufiger Schäden. Gerade an Möbeln, die auf der Terrasse oder dem Balkon stehen, gehen solch extreme Wetterlagen nicht spurlos vorüber. Und auch solche Schäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. Noch wirksamer als jede Versicherung kann aber Vorsorgen schützen: Wer weiß, dass ein Sturmtief im Anzug ist, sollte leichte Gartenmöbel und Blumenkübel einfach an einer windgeschützten Ecke in Sicherheit bringen.

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