Nur wer zahlt, bekommt sein Auto zurück – Einbehaltung des Autos als Druckmittel rechtens

Wer unerlaubt parkt und abgeschleppt wird, bekommt sein Fahrzeug solange nicht zurück, bis er bezahlt hat. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Laut dem Bericht des Infodienst Recht und Steuern der LBS muss allerdings eine entsprechende Vorwarnung ausgesprochen werden.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ihren Pkw auf einem Supermarktparkplatz länger als erlaubt abgestellt, obwohl dort ein entsprechendes Verbotsschild hing. Nachdem das Fahrzeug abgeschleppt und an einem sicheren Ort abgestellt wurde, weigerte sich die Halterin die Kosten zu übernehmen, bekam dadurch aber auch nicht ihr Auto ausgehändigt. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschied. Denn das Verhalten sei verhältnismäßig, obwohl der Wert des Fahrzeuges weit über dem der Abschleppkosten liege. Nur so könne auf den Schuldner Druck ausgeübt werden. (AZ V ZR 30/11)

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