Die wichtigsten Tipps für das Verhalten bei Bagatellunfällen

Es passiert immer wieder – und oft genug in dem Moment, in dem man es gar nicht erwartet. Die Rede ist von kleineren Bagatellunfällen. Sie sind nervig. Doch bisweilen können sie auch ohne die noch unangenehmere Wartezeit auf die Polizei zwischen den Unfallgegnern selbst geregelt werden. Sofern man einige Regeln beachtet.

Wenn die kollidierten Fahrzeuge noch fahren können, sollte die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden, falls sie den nachfolgenden Verkehr behindert. Das gilt nicht als Unfallflucht, sondern ist sogar vorgeschrieben. Behindern verunfallte Fahrzeuge den Verkehr, wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Auch Versicherungen akzeptieren das Räumen der Fahrbahn, Ärger bei der Schadenregulierung droht nicht, solange man das Auto nicht zu weit entfernt. Ist eines der Fahrzeuge zum Weiterfahren jedoch zu sehr beschädigt, muss die Unfallstelle abgesichert und auf die Polizei gewartet werden.

Verhält man sich richtig, lässt sich ein Bagatelunfall auch ohne den Einsatz von Polizeikräften regeln.(Foto: dmd/sp-x)
Verhält man sich richtig, lässt sich ein Bagatelunfall auch ohne den Einsatz von Polizeikräften regeln.(Foto: dmd/sp-x)

Bei Bagatellunfällen mit eindeutiger Schuldfrage können die Ordnungshüter außen vor bleiben. Als Grenze gelten hier etwa 1.000 Euro Reparaturkosten. Allerdings ist die Schadenshöhe vor Ort vor allem für Laien kaum feststellbar. Schon leichte Beulen im Blech oder Risse an der Stoßstange können mit mehreren hundert Euro Reparaturkosten zu Buche schlagen.

Wichtig für die spätere Abwicklung des Schadens sind neben dem genauen Ort und der Zeit des Unfalls auch die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und die Namen und Adressen der Fahrer. Ein Blick in die Ausweispapiere gibt schnell Klarheit. Auch das Notieren der Versicherung und der Nummer des Versicherungsscheines gehört zu den wichtigen Aufgaben. Befinden sich Zeugen in der Nähe, sollten auch von denen Namen und Adressen notiert werden.

Wer eine Kamera oder ein Fotohandy bei sich trägt, sollte vom Unfallort und den Autos Fotos von verschiedenen Standorten schießen. Das erleichtert es hinterher den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren und zeigt die entstandenen Schäden auf. Mit einem im Internet als Vordruck erhältlichen Europäischen Unfallberichts lässt sich der Unfall aufnehmen.

Der Bericht ist zwar vor allem für das Ausland gedacht, leistet aber auch innerhalb der deutschen Grenzen gute Hilfe. Im Anschluss wird das erstellte oder ausgefüllte Dokument von allen Beteiligten unterschrieben – dies gilt nicht als Schuldanerkenntnis. Im Zweifel ist es immer besser die Polizei einschalten. Auf jeden Fall sollten die Beamten kontaktiert werden, wenn mehrere Fahrzeuge an der Kollision beteiligt waren, eines der Fahrzeuge im Ausland zugelassen ist oder einer der Fahrer keinen deutschen Wohnsitz hat.

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